AGBs

 

Fassung vom 28.05.2013

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Hundepensions-Abwicklungen. Die AGB hängen in der Hundepension in der jeweils gültigen Fassung aus. Sie sind auch auf der Internetseite der Pension zu finden.

 

Vertragsgegenstand

Der in Pflege gegebene Hund wird für einen vereinbarten Zeitraum gegen Bezahlung in Obhut genommen und betreut.

 

Garantieerklärung des Tierhalters

Der Tierhalter erklärt, dass der zu betreuende Hund sein Eigentum ist, dass er gesund ist und dass er keine Eigenschaften, Aggressionen und Untugenden besitzt, die den Umgang mit Personen beeinträchtigen. Die Inhaberin der Hundepension wird sich bei einem ersten Treffen vor Reservierung eines Pensionsaufenthalts vom Hund einen ersten Eindruck verschaffen und entscheiden, ob er für einen Pflegeaufenthalt in Frage kommt.

 

Impfung

Der Impfausweis ist zu Beginn des Pensionsaufenthalts mit abzugeben und wird bei Abholung des Hundes wieder zurückgegeben.

 

Der Hund besitzt einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirose und Hepatitis (SHLPPi/T).

Die Grundimmunisierung muß abgeschlossen sein.

Nicht geimpfte und kranke Tiere können nicht als Pensionsgäste aufgenommen werden.


Der Hund muss eine Woche vor dem Aufenthalt in meiner Pension entwurmt und mit einem geeigneten Mittel gegen Flöhe und Zecken behandelt werden. Dies muß von einem Tierarzt schriftlich bestätigt sein.

 

Krankheit und Unfall

Erkrankt ein Hund während des Betreuungsaufenthalts oder erleidet der Hund einen Unfall, bin ich ausdrücklich ermächtigt, den Hund einem Tierarzt meiner Wahl vorzustellen und zum Wohle des Tieres zu entscheiden. Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder einer ansteckenden Infektion bleibt der Hund in der Obhut der Tierarztpraxis. Die Kosten für die notwendige Behandlung hat der Tierhalter zu tragen, zzgl. Tierarztbesuchsgebühr in Höhe von 30,00 Euro pro Besuch.

 

Läufige Hündinnen

Nicht aufgenommen werden läufige Hündinnen. Wird eine Hündin während des Pensionsaufenthalts läufig, wird ein Zuschlag von 10,00 Euro pro Tag fällig.

 

Haftung

Der Tierhalter garantiert, dass das Tier haftpflicht versichert ist. Die Tierpension haftet nicht für Schäden oder Tod an dem zur Betreuung übernommenen Tier, mitgebrachtem Zubehör und auch nicht für Schäden, die das Tier verursacht. Für o.a. Schäden haftet der Tierhalter, ausgenommen für Schäden, die auf Vorsatz der Tierpension zurückzuführen sind.

 

Reservierung und Bezahlung

Eine Aufnahme in meine Pension ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Reservierungen für Aufenthalte ab 3 Tagen müssen schriftlich per Post oder per email erfolgen. Die AGB's der Hegau-Hundestube sind ausdrücklich zu akzeptieren. Die Reservierung wird von der Hundepension schriftlich bestätigt.


Der komplette Pensionspreis wird bei Urlaubsantritt des Hundes in Euro bar bezahlt. Der Hund wird nur nach vollständiger Bezahlung aufgenommen. Wird ein Tier vor dem vereinbarten Abholtermin vom Tierhalter abgeholt, wird kein Geld zurückerstattet.


Falls ein Tierhalter seinen Hund nicht wie angemeldet und reserviert bringt, wird der Preis für den gebuchten Aufenthalt komplett in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt von einer Buchung mindestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn werden 25 % des Pensionspreises, bei Rücktritt mindestens 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn werden 50 % des Pensionspreises in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn, auch wegen eingetretener Läufigkeit einer Hündin, wird der Preis für den gebuchten Aufenthalt komplett in Rechnung gestellt. 

 

An- und Abreise

Die genaue Anreise ist für Aufenthalte ab 3 Tagen schriftlich zu vereinbaren. Die Abreise wird spätestens bei der Übergabe des Hundes an die Hundepension vereinbart. An- und Abreisetage zählen als volle Pensiontage, die mit oder ohne Übernachtung gemäß Preisliste gerechnet werden.

 

Hunde werden grundsätzlich nur an Vertragspartner oder an vorher vereinbarte befugte Vertretungspersonen zurückgegeben.

 

Wird der Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, verlängert sich der zu bezahlende Aufenthalt automatisch. In diesem Fall wird außerdem ein Zuschlag von 30,00 Euro fällig.

 

Wird der Hund nach 14 Tagen trotz schriftlicher Erinnerung an den Tierhalter nicht abgeholt und es erfolgt keine Nachricht durch den Tierhalter an die Hundepension, ist die Hundepension ausdrücklich ermächtigt, für eine andere Verwahrung des Hundes Sorge zu tragen. Der Tierhalter verpflichtet sich, für die Kosten bei Nichtabholung aufzukommen.

 

Fütterung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Tierhalter das gewohnte Futter für seinen Hund in ausreichender Menge für den gesamten Aufenthalt mitzubringen, und er ermächtigt die Inhaberin der Pension, bei Bedarf weiteres Futter für seinen Hund zu besorgen. Die Kosten hierfür werden vom Tierhalter in voller Höhe übernommen und bei Abholung des Hundes in Euro bar bezahlt. Benötigt der Hund spezielles Futter, muß dies ebenfalls vom Tierhalter mitgebracht werden.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Erfüllungsort Binningen und Gerichtsstand Singen.